Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Anmietung mobiler Toilettenwagen und Toilettencontainer der Fa exCLOsiv. Stand 2008
AGB im PDF-Format zum Download >>
§ 1 Allgemeines
1.1 Die allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind ergänzend zu den auftragsbezogenen Festlegungen und Individualvereinbarungen die Grundlage aller mit der exCLOsiv geschlossenen Verträge, Angebote und Leistungen. Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind auf dem Internetserver von exCLOsiv zum Downloaden hinterlegt. Auf Wunsch werden diese auch über sonstigen Postweg zugesandt. Mit Vertragsabschluss werden diese automatisch anerkannt.
1.2 Alle Güter und Waren bleiben im Eigentum der exCLOsiv Dies ist auch dann der Fall, wenn diese in Verbindung mit einem Grundstück fest angeschlossen werden. Die Mietobjekte sind keine wesentlichen Bestandteile eines Grundstückes.
§ 2 Aufstellbedingungen
2.1 Maßgeblich zur Leistungserbringung von exCLOsiv ist stets der vereinbarte Veranstaltungsort. Ändert sich der Veranstaltungsort auf Grund von Umständen, die exCLOsiv nicht zu vertreten hat und ohne, dass exCLOsiv den geänderten Veranstaltungsort begehen konnte, so wird vermutet, dass Art, Qualität und Umfang der technischen Leistungen von exCLOsiv durch die Änderung des Veranstaltungsortes erschwert werden.
2.2 Die technischen und bautechnischen Vorgaben von der exCLOsiv bilden ergänzend zu den sonstigen Vereinbarungen auch den Maßstab dafür, ob die technischen Leistungen von exCLOsiv einwandfrei sind. Sämtliche Verfehlungen der kundenseitig zu schaffenden technischen und örtlichen Rahmenbedingungen gehen zu Lasten und Haftung des Kunden. Eine Kundenhaftung umfasst alle anfallenden, unerwarteten Aufwendungen, insbesondere auch Transport- und Bergungskosten.
2.3 Der Mieter verpflichtet bei Anmietung im Frostzeitraum entweder eigene Zeltumbauten mit fortlaufender Beheizung zu stellen, oder die angebotene Frostsicherung der exCLOsiv zu verwenden. Die Beheizung und Stromversorgung ist während der gesamten Dauer ab der Inbetriebnahme bis zur Außerbetriebnahme durch die exCLOsiv, eines Erfüllungsgehilfen oder einer sonstigen eingewiesen Person zu gewährleisten.
§ 3 Übergabe und Verwendungszweck
3.1 Die Toilettenanlagen und etwaige zusätzlich angemietete Sachen und Sachgesamtheiten werden dem Kunden in dem Zustand übergeben, wie er bei Anlieferung protokolliert wird.
3.2 Die vom Kunden bei der exCLOsiv im Rahmen des Gesamtauftrages angemieteten Toilettenanlagen dürfen nur bestimmungsgemäß zum Betrieb als Toilettenanlage verwendet werden. Jede abweichende, auch nur ergänzende Nutzung ist dem Kunden untersagt.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, mit den überlassenen Toilettenanlagen und weiteren Sachen und Sachgesamtheiten sorgsam umzugehen und auch dritte, insbesondere Gäste und andere, die Toilettenanlagen bestimmungsgemäß benutzende Personen hierzu anzuhalten.
3.4 exCLOsiv oder ihre Beauftragten haben das Recht, auch während einer Veranstaltung jederzeit den Zustand der Toilettenanlagen und sonstiger Sachgesamtheiten zu überprüfen und diese zu diesem Zweck zu begehen.
3.5 Mit Übergabe der Toilettenanlage am Veranstaltungsort geht die Verkehrssicherungspflicht bis zum Abbau der Toilettenanlagen auf den Mieter über.
§ 4 Haftung des Mieters
4.1 Für Schäden, die am Mietobjekt durch Diebstahl, Brand, Vandalismus, mutwillige Beschädigung, unsachgemäße Verwendung oder sonstiges Verschulden, auch Dritter wie insbesondere Beauftragter, Besucher, Gäste oder sonstiger Dritte, entstehen, haftet der Mieter.
4.2 Der Mieter übernimmt etwaige Verpflichtungen, wie z.B. den Schutz der vom Mieter oder von Gästen, Besuchern oder sonstigen Dritten in das Mietobjekt verbrachte Sachen und Gegenstände gegen Verlust oder Beschädigung durch Dritte. Eine diesbezügliche Haftung von exCLOsiv ist ausgeschlossen. Der Mieter stellt exCLOsiv von etwaigen Schadensersatzansprüchen der Gäste, Besucher oder sonstiger Dritter frei.
4.3 Der Mieter verpflichtet bei Anmietung im Frostzeitraum entweder eigene Zeltumbauten mit fortlaufender Beheizung zu stellen, oder die angebotene Frostsicherung der exCLOsiv zu verwenden. Die Beheizung und Stromversorgung ist während der gesamten Dauer ab der Inbetriebnahme bis zur Außerbetriebnahme durch die exCLOsiv ., eines Erfüllungsgehilfen oder einer sonstigen eingewiesen Person zu gewährleisten.
4.4 Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Beheizung gehen zu Lasten des Mieters.
§ 5 Corporate Identity, Werbung und Musik
5.1 Für eventuelle Anzeigen und Gebühren an die Gema, GEZ und/oder an das Finanzamt ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist auch ausschließlich Schuldner derartiger Gebühren und Abgaben.
5.2 Der Vermieter ist ausdrücklich berechtigt, in und an den Mietobjekten Werbung in eigener Sache oder von eigenen Sponsoren und Werbern zu betreiben, sofern der Veranstaltungsablauf hiervon nicht beeinträchtigt wird.
Eigene (Sponsoren-)Werbung kann dabei u. a. mit Logos auf Ausstattungsgegenständen und Flächen der Mieteinheit, Auslegen von Visitenkarten, visueller Darstellung über Bildschirm oder Beamer auf Multimedia-Basis erfolgen.
5.3 Der Vermieter kann dem Mieter während der jeweiligen Veranstaltungsdauer, welche von der Mietzeit abweichen kann, Konkurrenzschutz für dessen Werbung sowie dessen Sponsorenwerbung gewähren. Dieser Konkurrenzschutz gilt jedoch nur, wenn sich der Mieter bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe und Bekanntgabe der betreffenden Sponsoren und deren wirtschaftliche Tätigkeit, soweit diese nicht klar ersichtlich ist, beruft. Eine spätere Bekanntgabe kann vom Vermieter aus nicht mehr berücksichtigt werden. Der Mieter haftet für schuldhaftes Verhalten, insbesondere für schuldhafte Fristversäumnis. Er stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter, ggf. auch im Innenverhältnis frei. Die Vermieterseitig in oder an der Mieteinheit angebrachten Werbeträger sowie deren Medien dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der exCLOsiv Ltd. weder entfernt noch abgeschaltet werden. Der Betrieb während der Veranstaltungsdauer ist sicherzustellen. Für Verluste, die dem Vermieter durch Entfernung oder Abschaltung der Werbemedien entstehen, haftet der Mieter.
5.4 Die Mieter erhält die Möglichkeit, während der Mietzeit, für sich und seine Sponsoren oder Veranstalter Werbung in digitaler Film oder Bildform in einer Länge von 2x5min je Durchlauf kostenfrei zu schalten. Hierfür sind durch den Mieter, Veranstaltungsträger oder Sponsoren entsprechende Daten bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in entsprechender digitalisierter Form auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen. Die benötigte Datenform ist in der von unserer Medienagentur angeforderten Qualität kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für das Bearbeiten, Einstellen und die Datenaufbereitung und dsgl. ist vom Mieter zu tragen. Der Vermieter ist berechtigt, Werbematerial für die Veröffentlichung abzulehnen, wenn deren Gestaltung und/oder Inhalt sittenwidrig ist oder sonst ein wichtiger Grund, insbesondere eine Schädigung des Ansehens von exCLOsiv, vorliegt.
5.5 Der Mieter hat bei einigen Toilettenwagen und Toilettencontainer die Möglichkeit, auf der Vorderseite der Toilette sein Logo oder Beschriftung in Form eines Schildes mit entsprechend vorgesehener Befestigung auf einem geeigneten Werbeträger anzubringen. Die Werbeträger sind auf einem geeigneten Material in vordefinierter Größe und mit entsprechend vorgegebenen Befestigungspunkten bei uns spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns anzuliefern. Evtl. hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen. Die Abmessungen und Bohrungen können bei uns angefragt werden. Eventuelle Reinigungskosten oder Reparaturkosten die durch unsachgemäße Befestigungen an der Mietsache entstehen, haftet der Mieter.
5.6 Das zugesicherte Werberecht von exCLOsiv an den Mieter unter 5.4 und 5.5 gilt als freiwillig und ist jederzeit widerrufbar. Insbesondere gilt dies bei Mietsachen, die keine Werbemöglichkeit bieten.
5.7 Für Inhalt und Gestaltung von Werbung, die der Mieter für sich oder seine Sponsoren nutzen will, ist er gegenüber exCLOsiv selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Beachtung etwaiger behördlicher Genehmigungen und die Einhaltung gesetzlicher Werbeverbote und Werbebeschränkungen. Bei schuldhaften Verstößen haftet der Mieter allein und stellt exCLOsiv von sämtlichen Ansprüchen frei.
5.8 Die Veröffentlichung von Film und Bildmaterial der Mietsache in öffentlichen Medien durch Rundfunk, Film, Fernsehen und Presse sowie die Verwendung von Fotos zu eigenen Werbezwecken des Mieters oder dritten darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung von exCLOsiv erfolgen.
§ 6 Leistungserbringung von exCLOsiv
6.1 exCLOsiv kann für die Erbringung sämtlicher, vertraglicher Leistungspflichten Erfüllungsgehilfen einsetzen.
6.2 Die Erfüllungsgehilfen von exCLOsiv sind zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von exCLOsiv nur soweit befugt, soweit dies aus im jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Formularen und Dokumenten hervorgeht.
§ 7 Zahlung und Stornierung
7.1 Sämtliche Rechnungen der exCLOsiv sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt (wobei eine Zustellfrist von 3 Tagen ab Rechnungsdatum unterstellt wird) ohne Abzüge zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit ist der Geldeingang auf dem in der Rechnung benannten Konto des Vermieters maßgeblich. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist kommt der Mieter ohne jede weitere Mahnung in Verzug.
7.2 Im Verzugsfalle des Mieters ist exCLOsiv berechtigt, Verzugszinsen zu erheben, die sich gegenüber Verbrauchern auf 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im übrigen auf 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz belaufen. An Bearbeitungskosten und Mahngebühren bei Zahlungserinnerungen werden jeweils € 15,00 erhoben. Weitergehende Verzugsschadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.
7.3 exCLOsiv ist zur außerordentlichen sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Begleichung einer Abschlags- oder Schlussrechung in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt.
7.4 Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch exCLOsiv wird die gesamte Vergütung gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung zur Zahlung fällig. Im Hinblick auf die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht erbrachten Leistungen erfolgt eine pauschale Abgeltung von ersparten Aufwendungen in Höhe von 25% des insoweit betroffenen Entgeltes.
§ 8 Haftung von exCLOsiv
8.1 exCLOsiv haftet nicht für Beeinträchtigung durch höhere Gewalt.
8.2 exCLOsiv haftet dem Mieter aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Versicherungen
9.1 Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass er sämtliche während einer Veranstaltung im Zusammenhang mit den Toilettenanlagen in seiner Risikosphäre möglicherweise auftretenden Risiken ausreichend versichert.
9.2 Der Mieter kann exCLOsiv nicht entgegenhalten, dass einzelne Risiken nicht oder nicht ausreichendversicherbar waren. Es hat auf Ansprüche von exCLOsiv gegenüber dem Mieter keinen Einfluss, ob exCLOsiv gegen ein Schadensereignis versichert ist oder nicht.
9.3 Der Mieter ist, sofern nicht eine explizite Vereinbarung im Einzelfall getroffen wird, von etwaigen, bestehenden Versicherungen von exCLOsiv nicht mit begünstigt oder mit versichert.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 exCLOsiv ist berechtigt, die Rechte aus Verträgen Dritten zu übertragen. Änderungen und Abweichungen von diesen allgemeinen Vertragsbedingungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
10.3 Nur im kaufmännischen Verkehr: Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand der Sitz der deutschen Niederlassung der exCLOsiv. vereinbart.
Stand Februar 2008