(1) Wenn kein Kanalanschluss bzw. Wasseranschluss möglich ist, muss vom Kunden entschieden werden, wer für die Bereitstellung der Fäkalienbehälter bzw. des Trinkwasserbehälters und deren Entsorgung Sorge trägt; erflogt kine Angabe, stellt exCLOsiv die Fäkalienbehälter auf Basis der zum Vertragsschluss maßgeblichen Preisliste.
(2) Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben gilt das Angebot als unverbindliches Angebot. Veränderungen können dann ggfls. auch zu Preisveränderungen führen. |
|
(3) exCLOsiv verweist ausdrücklich auf die technischen und bautechnischen Vorgaben für den Veranstaltungsort. Sämtliche Leistungen und unvorhergesehener Aufwand werden mangels individueller Vereinbarung abgerechnet gemäß der zum Auftragszeitpunkt maßgeblichen Preisliste von exCLOsiv. |